Aufnahme

Sie möchten Ihr Kind gern in unserer Kita anmelden? Auf dieser Seite erfahren Sie alles über das Anmeldeverfahren und wie Sie genau vorgehen. Wir informieren Sie über die Aufnahmekriterien und die Anmeldezeiträume. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in unserer Kindertageseinrichtung Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren aufgenommen.

Die Aufnahme erfolgt jährlich am 01.08. (die Aufnahme innerhalb des Kita-Jahres ist nur möglich, wenn eine andere Familie ihren Kita-Platz, z.B. aufgrund eines Umzugs, kündigt.

Im September oder Oktober des Vorjahres findet an einem Samstagnachmittag unser Tag der offenen Tür statt. Hier sind alle interessierten Eltern mit ihren Kindern herzlich eingeladen! Den genauen Termin finden Sie auf unserer Homepage sowie in der Tageszeitung. Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens zum 30. Oktober im Kita-Navigator an.
Hier geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Ihren gewünschten Betreuungsbedarf an. Sobald wir Ihre Kontaktdaten über den Kita-Navigator übermittelt bekommen, laden wir Sie herzlich zu einem persönlichen Kennenlern-Termin in unsere Einrichtung ein.

Hier bekommen Sie ein paar Infos über uns und unsere konzeptionelle Arbeit, können sich unsere Einrichtung anschauen und unsere schöne Atmosphäre auf Sie wirken lassen. In dem persönlichen Gespräch können wir Ihren Betreuungsbedarf und Ihre persönliche, familiäre Situation genauer besprechen.

Die Planungsgespräche für das neue Kita-Jahr finden im November statt, im Januar werden die Zusagen über den Kita-Navigator herausgeschickt.

Im Mai/Juni findet dann der Einführungselternabend für alle neuen Eltern statt. Hier bekommen Sie detailliertere Infos zu unserer Arbeit und der Eingewöhnungsphase.

Unsere Aufnahmekriterien

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.

  • Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kitajahres, das ist der 01.08. eines jeden Jahres. Werden unterjährig Plätze frei (z.B. aufgrund von Umzug…), so wird zeitnah nachbesetzt.
  • Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr  wird im Kita-Navigator und den örtlichen Medien bekanntgegeben.
  • Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Erziehungsberechtigte vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben.
  • Die Anzeige erfolgt (im Vormerksystem, Kita-Navigator oder auch persönlich in der Kita). Der individuelle Bedarf der Familie wird (zusätzlich zur Online-Anmeldung)  durch ein persönliches Gespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung ermittelt. Die Eltern vereinbaren nach der Anmeldung im Onlinesystem einen Termin mit der Leitung der Kindertageseinrichtung.

 

Auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung wird jährlich die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt, somit ergibt sich die Anzahl der freien Platz- und Stundenkapazität für die Einrichtung.

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu Beginn eines jeden Kitajahres, durch die Leitung der Kindertageseinrichtung, zu vergeben sind.

Diese Aufnahmekriterien haben Vorrang:

Individueller Bedarf:

  • Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen (als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom  örtl. JA festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zentral).
  • Erwerbstätigkeit beider Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche beider Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • berufliche Bildungsmaßnahmen, die Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion beider Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • die Teilnahme an Fördermaßnahmen mit Eingliederung in Arbeit beider Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • die Teilnahme an Integrationskursen beider Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • Pflege von Angehörigen beider Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • chronisch oder länger andauernde Krankheit der Erziehungsberechtigten
  • besondere Belastung wegen Betreuung weiterer Kinder
  • je nach den Umständen des Einzelfalls bürgerschaftliches Engagement
  • besonderer Förderbedarf des Kindes
  • Die Altersmischung in der Gruppe wird berücksichtigt
  • Kinder aus der Einrichtung, die vorher bereits einen U3 Platz innehatten, sind zu berücksichtigen

Weitere Aufnahmekriterien, die in gegenseitiger Gewichtung miteinander abgewogen werden:

  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen
  • Kinder, die in dem Sozialraum wohnen
  • Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine U3-Kita) und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, sind besonders zu berücksichtigen, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt wird.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
  • Kinder, die evangelisch getauft sind
  • Die Geschlechtermischung wird berücksichtigt

Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.